1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) vom 28. April 2016 wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) schuldig erklärt der einfachen Verkehrsregelverletzung durch Nichtgewähren des Vortritts beim Einfügen in den Verkehr, begangen am 14. Juli 2015 in D.________. Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf drei Tage, sowie zu den Verfahrenskosten von CHF 1‘150.00 (pag. 94 ff.).