8. Mündlich eröffnet und begründet: - Dem Beschuldigten/Berufungsführer, a.v.d. Fürsprecher B.________ - Der Generalstaatsanwaltschaft/Berufungsführerin Zu eröffnen: - Dem Beschuldigten/Berufungsführer, a.v.d. Fürsprecher B.________ - Der Generalstaatsanwaltschaft/Berufungsführerin Mitzuteilen: - Der Vorinstanz - Der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv, innert 10 Tagen) Bern, 17. August 2017 Im Namen der 1. Strafkammer (Ausfertigung: 7. Dezember 2017) Die Präsidentin i.V.: