77 6. Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA- Profils erteilt (PCN-Nr. .________; Art. 16 Abs. 1 lit. e i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA- ProfilG). 7. Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 17 Abs. 1 lit. e i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten).