verurteilt: 1. zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu CHF 120.00, ausmachend total CHF 24‘000.00. Die Polizeihaft von einem Tag (7. Juni 2012) wird im Umfang von einem Tagessatz auf die Geldstrafe angerechnet. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten (1/2) von total CHF 10‘913.50 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung), ausmachend CHF 5‘456.75. 3. Zur Bezahlung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten (5/6) von total CHF 3‘000.00, ausmachend CHF 2‘500.00. VI. Weiter wird verfügt: