von total CHF 3‘000.00, ausmachend CHF 500.00, werden dem Kanton Bern auferlegt. 3. Für die Einstellung und die rechtskräftigen Freisprüche wird A.________ eine Entschädigung von CHF 3‘496.55 für seine Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren ausgerichtet. 4. Dem amtlichen Verteidiger von A.________, Fürsprecher B.________, wird eine Entschädigung, gemäss Ziffer VI. nachfolgend, ausgerichtet. IV. A.________ wird schuldig erklärt: 73 1. der Gewaltdarstellungen, mehrfach begangen aus Gewinnsucht durch