1. Die auf die Einstellung und die rechtskräftigen Freisprüche entfallenden anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten (1/2) von total CHF 10‘913.50 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung), ausmachend CHF 5‘456.75, sowie die Gebühren der Untersuchung von CHF 200.00 der ergänzten bzw. abgeänderten Anklageschrift, insgesamt ausmachend CHF 5‘656.75, werden dem Kanton Bern auferlegt. 2. Die auf den Freispruch entfallenden anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten (1/6) von total CHF 3‘000.00, ausmachend CHF 500.00, werden dem Kanton Bern auferlegt.