_ gemäss Ziff. 2.1., 2.2.1. und 2.2.2. AKS; 4. von der Anschuldigung der Gewaltdarstellungen, angeblich begangen durch Einfuhr des nachfolgend aufgeführten DVD-Filmtitels im März 2012 in L.________ („Cannibal Holo-caust“, Ziff. 2.1. AKS). B. A.________ schuldig erklärt wurde der Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, begangen am 5. Februar 2013 in M.________ durch Missbrauch von Ausweisen und Schildern. 72 C. Weiter verfügt wurde: