Dead“ und “Sado – Stoss das Tor zur Hölle auf“ sind gemäss Art. 135 Abs. 2 StGB einzuziehen und zu vernichten. Die übrigen Filme „Creepshow 2“, „Bare behind Bars“, „Fröhliche Weihnacht“, „Mondo Cannibale“ (3. Teil), „Fetus“, „Train“, „Battle Royale“ (Blueray), „Die Hölle der lebenden Toten“, „Die Rückkehr der Zombies“, „Inside“, „Lady Dracula“, „Unsane“, „Zombies – geschändete Frauen“, „Storm Warning“, „Vendredi 13“ und „Zombie“ sind dem Beschuldigten nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils zurückgegeben.