Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten vor erster Instanz durch Fürsprecher B.________ wurde von der Vorinstanz auf CHF 21‘022.90 bestimmt und ist zu bestätigen (pag. 737 f., S. 72 f. der Urteilsbegründung). Der Beschuldigte hat demnach dem Kanton Bern 1/2 der für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichteten amtlichen Entschädigung von total CHF 21‘022.90, ausmachend CHF 10‘511.45, zurückzuzahlen und Fürsprecher B.___