66 schädigten und der Komplexität des Falls. Schliesslich ist in Betracht zu ziehen, wer die Verfahrensverzögerung zu vertreten hat (Urteil des Bundesgerichts 6B_934/2016 vom 13. Juli 2017, E. 1.3.1 und 1.4.1 mit Hinweisen). Insgesamt ist festzuhalten, dass das Verfahren seit dem Eingang der Anzeige bis hin zu oberinstanzlichen Urteil fünf Jahre in Anspruch genommen hat. Zwischen dem Eingang der Anzeige am 22. März 2012 bis zum erstinstanzlichen Urteil vom 3. August 2015 vergingen rund dreieinhalb Jahre.