___ angetreten. Er sei für das Lager zuständig und da kein Geschäftsleiter angestellt sei, nehme er noch die Funktion des Werkstattleiters wahr (pag. 990 f.). Das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind neutral zu werten. Der Beschuldigte ist im Strafregister zudem nicht verzeichnet. 17.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren und Strafempfindlichkeit Der Beschuldigte verhielt sich im Strafverfahren stets korrekt und hat die überwiesenen Sachverhalte grundsätzlich eingestanden.