Dadurch hat er seine Filme einer Vielzahl von Personen zugänglich gemacht, was verschuldenserhöhend zu werten ist. Im Vordergrund stehen der Schutz des sittlichen Empfindens, der Jugendschutz, die Befürchtung eines verrohenden Einflusses mit erhöhter Neigung zu gewalttätigem Verhalten, die abstrakte Gefährdung von Leib und Leben sowie die körperliche Integrität. Durch sein Verhalten hat er eine nicht unerhebliche (abstrakte) Gefährdung dieser betroffenen Rechtsgüter geschaffen.