15. Einsatzstrafe für die Gewaltdarstellungen 15.1 Objektive Tatkomponenten Zur Schwere der Verletzung des geschützten Rechtsguts kann gesagt werden, dass der Beschuldigte über einen Zeitraum von mehreren Jahren (2009 bis 2012) eine beachtliche Anzahl Filme, mehrheitlich aus dem nahen Ausland eingeführt, teilweise gelagert und in seinem Online-Shop verkauft hat. Dadurch hat er seine Filme einer Vielzahl von Personen zugänglich gemacht, was verschuldenserhöhend zu werten ist.