SVG sind mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht. Der Beschuldigte hat sich über mehrere Jahre der Gewaltdarstellungen schuldig gemacht, weshalb diese Delikte als schwerste Straftat bestimmt werden. Die verschiedenen Gewaltdarstellungen stellen aufgrund ihres engen sachlichen Zusammenhangs eine Tatgruppe dar. Hierfür ist die Einsatzstrafe zu bestimmen und so-