62 Erstellter Sachverhalt 01:14:00 (statt 01:14): Zu sehen ist eine Frau, welche mit ihrem Auto durch den Wald fährt. Auf ihrer Motorhaube befindet sich eine puppenähnliche Person. Als sie absichtlich gegen einen Baum fährt, wird diese Person abgeworfen. Sie fährt zurück und fährt anschliessend mehrmals gegen die am Baum sitzende Person. Subsumtion Die angeklagte Szene kann nicht als derart brutal und grausam bezeichnet werden, dass sie die Voraussetzung für den objektiven Tatbestand von Art. 135 StGB zu erfüllen vermag.