Doch er muss feststellen, dass dies nur ein mangelhafter Ersatz für seine Gefühle und Triebe ist. So beginnt er, fremde Frauen zu verführen und sie mit brutalen Methoden zu ermorden, in der Hoffnung, seinen Schmerz damit ertränken zu können. So beginnt ein endloser Alptraum, ein Blutbad eines unaufhaltsamen Psychopathen.» Die Kammer kommt zum Schluss, dass der objektive Tatbestand von Art. 135 StGB erfüllt ist. 12.4.7 «Creepshow 2» Best.-Nr.