Er wird von den Zombies gepackt und von ihnen auseinandergerissen. Es fliesst Blut und seine Innereien werden sichtbar und am Boden zerstreut. Es wird sein Angst verzerrtes Gesicht gezeigt. Seine Eingeweide werden von den Zombies verspeist. Subsumtion Insgesamt erfüllt der Film den objektiven Tatbestand von Art.135 StGB. Das Opfer, welches am Ende des Films zu Tode kommt, erleidet erhebliche Qualen. Verletzt versucht es sich verzweifelt vor dem Zombie in Sicherheit zu bringen. Dabei wird es erneut von diesem angeschossen.