Insgesamt enthält der Film drei sehr gewalttätige Sequenzen. Die sogenannten «Behandlungs-Szenen» kommen der Folter gleich. Als Fazit kann festgehalten werden, dass dieser Film den Tatbestand von Art. 135 StGB eindeutig erfüllt. 12.4.4 «Day of the Dead» 2007 XT Video Entertainment, Best.-Nr. 330140 Anklage Angeklagte Szenen (mit Verweis auf den Visionierungsbericht vom 10.11.2016): Frau beisst Mann Fleisch aus dem Hals (Zeitzähler 56.02); Frau hackt Mann mit Machete Arm ab (Zeitzähler 57.35); Körper eines lebenden Mannes wird durch Zombiemeute auseinander gerissen, die Leichenteile werden dann gegessen (Zeitzähler 1.30.51).