Die genannten Szenen vermögen aber dennoch das Gefühl hervorrufen, dass es sich so zugetragen hat. Insgesamt ist die Voraussetzung der Eindringlichkeit gegeben. Die Kammer kommt zum Schluss, dass auch dieser Film den objektiven Tatbestand von Art. 135 StGB erfüllt. 12.3.21«Gutterballs» 2009, Uncut Hardcore Blood Edition, Coverversion B, 20 Minuten längere XXX Hardcore Fassung. Anklage Angeklagte Szenen (mit Verweis auf Visionierungsbericht 4): Blutige Schlägerei (Zeitzähler 04.00); Penis zerschneiden (Zeitzähler 46.45); Verletzung Anus und Totschlag (Zeitzähler 01.15.46). Erstellter Sachverhalt