Subsumtion Zusammenfassend führte die Vorinstanz aus, dass die im Sachverhalt umschriebenen Szenen das erforderliche Mass an Eindringlichkeit aufweisen würden, dies insbesondere aufgrund ihrer grossen Brutalität und Blutigkeit. Dies betreffe auch die Szene, wo eine am Baum hängende Leiche gezeigt werde. Obwohl es sich hier um einen bereits toten und damit kein Leid mehr empfindenden Menschen handle, werde dem Zuschauer durch die gezeigten Bilder deutlich gemacht, dass die Person einen grausamen und schmerzvollen Tod erlitten habe. Der Verteidiger brachte an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vor, dass der Film teilweise Filmszenen im Film enthalte.