Und: «Ein krankperverses Kammerspiel, das sich mit seinen abartig brutalen Exzessen jenseits aller moralischen Grenzen bewegt». Nach Visionierung der einzelnen Szenen wird in Ergänzung zu den Ausführungen der Vorinstanz nochmals hervorgehoben, dass der Film lebensechte und grausame Gewaltszenen in unterschiedlichen Varianten zeigt, welche an Gefühlskälte und Menschenverachtung kaum mehr zu überbieten sind. Es handelt sich um äusserst grausame Folterszenen, so dass auch die Eindringlichkeit zweifelsohne gegeben ist. Die Opfer werden vom Täter auf brutalste Weise gequält.