51 Ergänzend wird nochmals hervorgehoben, dass dieser Film von äusserster Brutalität zeugt und auf den Betrachter erschreckend wirkt. Bereits die erste angeklagte Szene, die gezeigten Verletzungen und deren realistische Darstellung wirken auf den Betrachter verstörend. Dass über den Film im Rahmen eines Beitrags des Schweizer Fernsehens berichtet worden sei, vermag daran nichts zu ändern. Die Gewalt wird in brutaler und grausamer Weise dargestellt.