135 StGB erfüllen, nachdem es in dem Film nicht um eine historische oder sonst kulturell wertvolle Darstellung gehe, sondern die Aufnahmen in erster Linie darauf ausgerichtet seien, erbarmungs- und schonungslos Gewalt zu zeigen, die sich im Gedächtnis des Betrachters einprägen solle. Dies zeige sich auch daran, dass die gewaltsamen Szenen, die sterbenden, leidenden Menschen, die Wunden und das Blut dem Zuschauer zumeist in Nahaufnahmen präsentiert würden. Der Verteidiger führte aus, dass dieser Film Thema der Sendung «SF Kultur» des Schweizer Fernsehen gewesen sei. Es handle sich nicht um einen gewaltverherrlichenden Film.