Die Opfer werden verstümmelt und diese Verletzungen bringen schwere körperliche Leiden mit sich, was sie besonders grausam macht. Die Kammer hat auch hier nach der Visionierung der einzelnen Szenen den Gesamteindruck von grausamer und eindringlicher Gewaltdarstellungen erhalten. Die Vorinstanz nimmt eine ausführliche und differenzierte Beurteilung der einzelnen Sequenzen vor, welcher sich die Kammer im Übrigen anschliesst. Der objektive Tatbestand von Art. 135 StGB ist demnach erfüllt. 12.3.17«Muttertag» 2007 XT Video Entertainment, Best.-Nr. 330190. Anklage Angeklagte Szenen