In Szene 01.15.40 befreit der Mann des Paares aus Zeitzähler 28.30 (vgl. oben Ziff. 1.4.2. der Urteilsbegründung) seine gefesselte Partnerin, worauf sie durch den Dschungel fliehen. In Szene 01.15.50 hören sie eine ihnen bekannte Frau um Hilfe schreien. In Zeitzähler 01.15.54 sind am Boden liegende menschliche Körperteile ersichtlich, insbesondere ein abgeschnittener blutiger Arm und ein männlicher Kopf, die lebensecht aussehen. In Zeitzähler 01.16.09 schneidet eine Person einer am Boden auf dem Bauch liegenden schreienden Frau mit einem Messer das Ohr ab und verzehrt es. Echt aussehendes Blut läuft ihr über das Gesicht.