Für den Sachverhalt zur Szene in Zeitzähler 30.33 zum Kannibalismus wird auf oben betreffend die angeklagte Vergewaltigung verwiesen (vgl. oben Ziff. 1.4.2 der Urteilsbegründung): […] Darauf schwenkt die Kamera auf das in Szene 28.30 beschriebene Paar im Dschungel, welches die Schreie der am Boden liegenden Frau hört. Das Paar beobachtet in Szene 30.34 aus dem Dickicht des Dschungels heraus, wie die Eingeborenen Körperteile der zuvor vergewaltigten und nun tot am Boden liegenden Frau verzehren. Ein neben der Frau in der Hocke sitzender Eingeborener hält den abgetrennten Arm der Frau in der Hand und isst ihn schmatzend.