Die Kammer hat nach Visionierung der einzelnen Szenen den Gesamteindruck von grausamer und eindringlicher Gewaltdarstellungen erhalten. Die Kammer schliesst sich deshalb den zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz an und erachtet den Tatbestand von Art. 135 StGB ebenfalls als erfüllt. 12.3.15«Ilsa» 2010 XT Video Entertainment, Best.-Nr. 330330, CD mit dem Titel „She wolf of the SS“. Anklage Angeklagte Szenen (gemäss Visionierungsbericht 1): Genitalien abschneiden (Zeitzähler 06.27); Schmerzfolter (Zeitzähler 18.46); Auspeitschen (Zeitzähler 25.19); sexuelle Folter in Vagina (Zeitzähler 29.28);