41 gehalten. Der Film ist durchzogen von grausamer und intensiver Gewalt, so dass auch die Eindringlichkeit zweifelsohne gegeben ist. Demnach ist der Tatbestand von Art. 135 StGB in objektiver Hinsicht erfüllt. 12.3.14«Black Emanuelle und die letzten Kannibalen» 2010 XT Video Entertainment, Best.-Nr. 330310. Anklage Angeklagte Szenen (mit Verweis auf Visionierungsbericht 1): Tötung, Brust abschneiden, Bauch aufschneiden, Kannibalismus (Zeitzähler 58.26 und 01.16.01); Tötung durch Zweiteilen mittels Seil (Zeitzähler 01.17.32).