Das Opfer wird festgehalten und es wird ihm durch den Leib gebohrt. Nicht nur das Leiden des Opfers, sondern auch die zugefügte Gewalt sind deutlich sichtbar und zeugen von enormer Brutalität. Diese Szene ist nicht nur realistisch dargestellt, sondern ruft auch starke emotionale Reaktionen beim Betrachter hervor. Diese Szene reicht für sich genommen aus, um den Tatbestand von Art. 135 StGB zu erfüllen. Es bleibt anzufügen, dass ein Gesamtbild von roher Gewalt entsteht, ohne jeglichen kulturellen Wert. 12.3.11«Chinese Torture Chamber Story» Chinese