Subsumtion Zusammenfassend gelangt die Vorinstanz zum Schluss, dass bei der Szene mit dem Bohrer das Leiden des Opfers, das versuche, sich zu befreien, sehr eindrücklich dargestellt sei. Auch hier sei der Austritt des Bohrers aus dem Bauch ersichtlich. Das Halbieren der Frau sei sodann zwar nicht bildlich sichtbar, werde jedoch durch entsprechende Geräusche plastisch dargestellt; zudem sehe der Zuschauer anschliessend von unten in den zerrissenen Leib bzw. in die Wunde, was das Leiden der Frau bei ihrem Tod untermauern würde.