Gestützt auf die Visionierung wird nochmal hervorgehoben, dass die Tötungsszenen äusserst brutal und gewaltsam dargestellt werden und damit sehr eindringlich sind. Diese Szenen zielen darauf ab, den Opfern grösstmögliches Leid und Schmerzen zuzufügen. Die Grausamkeit steht im Vordergrund. Dabei sind die fraglichen Szenen äusserst realistisch dargestellt. Ein kultureller Wert ist auch hier in keiner Art und Weise ersichtlich. Die Kammer gelangt zum Schluss, dass es sich vorliegend um Gewaltdarstellungen gemäss Art.