Die Szene auf dem Bett, als sie ihn ersteche, käme nicht der Folter gleich. Mehrheitlich steche die Frau auf eine Leiche ein. Auch aufgrund der Kameraführung fehle es an der Eindringlichkeit. Es handle sich um eine unrealistische Überzeichnung. Auch die zweite Szene mit der Frau des Professors sei überzeichnet. Es werde niemand zur Nachahmung animiert. In Ergänzungen zu den Ausführungen der Vorinstanz wird nochmals die Tötungsszene ab Zeitzähler 51.55 hervorgehoben. Die Prostituierte richtet ihren Freier regelrecht hin, indem sie ihm unzählige Male hintereinander in die Brust sticht.