Der wehrlose Mann werde mit dem Messer regelrecht niedergemetzelt, die Gewalt verherrlicht. Die gewaltsamen Handlungen an den Lebenden würden durch Szenen mit widerlichen Handlungen an Leichen untermauert. Dadurch erhalte der Zuschauer den Eindruck, diesen Menschen sei ähnliches Leiden widerfahren, als sie getötet worden seien. Der Verteidiger des Beschuldigten führte zur Szene mit dem Callgirl insbesondere aus, dass diese Szene Gewalt zeige, es sich aber nicht um einen schweren Fall handle. Das Opfer sei sofort tot gewesen. Auch die Geräuschkulisse vermittle keinen anderen Eindruck. Die Szene auf dem Bett, als sie ihn ersteche, käme nicht der Folter gleich.