32 Wie bereits eingangs erwähnt, beurteilt die Kammer die einzelnen Szenen anhand der vorgenommen Visionierung. Nicht relevant ist, ob dieser Film im Kino gezeigt wurde oder ob er auf der Liste des Videoverbandes aufgeführt ist oder nicht. Nach Visionierung des Filmes ist insbesondere die Szene ab Zeitzähler 44.25 der Kammer bleibend in Erinnerung geblieben. Es ist in Grossaufnahme sichtbar, wie das Auge in den Splitter sticht und zerplatzt. Das verzweifelte Opfer schreit aus Leibeskräften.