Subsumtion Der Verteidiger führte anlässlich der oberinsanzlichen Hauptverhandlung aus, dass der Film nicht auf der Liste des Videoverbandes aufgeführt sei und sich zahlreiche Personen diesen Film im Kino angeschaut hätten. Schliesslich enthalte der Film nur fünf kurze Szenen und es sei fraglich, ob die Gewalt tatsächlich überwiege.