Die Menschen würden regelrecht um ihr Leben betteln. Insgesamt seien verschiedene sehr gewalttätige – teilweise handelt es sich um eigentliche Folterszenen – Sequenzen über den gesamten Film verteilt. Auch die beiden Szenen zu Beginn des Filmes, wo bereits tote Menschen gezeigt würden, enthalten Gewaltdarstellungen, da dem Zuschauer ein massives Leiden der Opfer vor ihrem Tod suggeriert werde. In Ergänzung zu den zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz zeigt der Film schwere körperliche und intensive Gewalt, welche der Folter teilweise gleichkommt.