Hervorzuheben ist die Sequenz, als ein am Boden liegender Junge enthauptet wird, indem ihm die Kehle aufgeschnitten wird. Die Kammer kommt gestützt auf die Visionierung in Übereinstimmung mit der Vorinstanz zum Schluss, dass diese Szene besonders grausam ist, da das Durchschneiden der Kehle nicht in einem Hieb vonstatten geht. Das Messer wird beim Schneiden mehrfach hin- und her bewegt. Insgesamt erschöpfen sich die Darstellungen darin, Grausamkeiten bloss zur Unterhaltung oder Belustigung darzubieten, weshalb ihnen in keiner Weise ein kultureller Wert zugesprochen werden kann.