Subsumtion Zusammenfassend führte die Vorinstanz aus, dass der Film im Gesamtkontext brutal und grausam sei; ab Beginn des Films (Szene bei 06.12) würden regelmässig wiederkehrend gewalttätige Sequenzen eingeschoben. Das Blut aus den Wunden sei gut sichtbar und es fliesse jeweils eine grosse Menge Blut. Einige Szenen seien im Vergleich zu anderen Szenen weniger brutal, so etwa das Erhängen der Frau im Treppenhaus. An der rechtlichen Würdigung würde das jedoch nichts ändern. Besonders grausam sei die unvermittelte Tötung des am Strand liegenden Mannes mit einer Axt.