Bei 01.13.45 sollte gemäss Anklageschrift bzw. Visionierungsbericht eine Tötung durch Ersticken ersichtlich sein, was indes nicht der Fall ist. An der erwähnten Stelle steckt der Täter seiner Frau im Boot ein Messer in den Bauch, die Frau schreit. Dieser Vorgang wird jedoch nicht deutlich gezeigt, man sieht lediglich, dass die Frau aufschreit, als der Mann 25 zusticht und Blut zwischen ihren Händen hervorquillt und sich ihre Kleidung am Bauch blutig färbt. Auch die Wunde selber ist nicht sichtbar, da sich die Frau ihre Hände davor hält.