Die angeklagten Szenen erfüllen demnach den Tatbestand von Art. 135 StGB und die Kammer schliesst sich den zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz an. 12.3.4 «Man-Eater» 2007 XT Video Entertainment, Best.-Nr. 330180. Anklage Angeklagt sind folgende Szenen (mit Verweis auf Visionierungsbericht 1): Zwei Szenen, die Tötung mit Axt zeigen (Zeitzähler 06.12 und 01.26.00); mehrfache Szenen mit Kannibalismus nach Tötung (Zeitzähler 50.40 und 01.22.00); Erhängung (Zeitzähler 56.39); Tötung durch Ersticken (Zeitzähler 01.13.45); Tötung Frau und Entnahme Fötus (Zeitzähler 01.15.00).