An dieser Gesamtwürdigung ändere nichts, dass ein Opfer im Standbild bei genauer Betrachtung puppenhaft wirke. Die Verteidigung des Beschuldigten führte aus, dass es an der Eindringlichkeit der Gewaltdarstellungen fehle. Es werde auch kein sadistischer Anreiz gezeigt oder eine zu bejahende Anteilnahme geweckt, weshalb es an der Verletzung der Menschenwürde fehle. Der Film werde nicht von Gewalt beherrscht. Zu Beginn des Filmes wird dem Opfer mit einer Kette in das Gesicht geschlagen und eine breite klaffende Wunde wird sichtbar.