Subsumtion Zusammenfassend führte die Vorinstanz aus, dass es sich bei den beschriebenen Szenen zwar um eher kurze Sequenzen handle, welche jedoch den Tatbestand der Gewaltdarstellungen allesamt erfüllen würden. Die Ereignisse würden sehr lebensecht wirken; es handle sich um professionelle Bilder, die von einem echten Geschehen nicht unterscheidbar seien. Dies ergebe sich insbesondere aus der Betrachtung der Standbilder. Das Leiden des Mannes, der an die Wand genagelt werde, sei plastisch dargestellt. Wunden seien deutlich und aus der Nähe während längerer Zeit sichtbar und es fliesse viel Blut.