19 frei erhältlich ist oder im Fernsehen, Kino oder an Filmfestivals gezeigt wurde. Gleiches gilt für Hinweise, wie sie teilweise auf den Film-Covern enthalten sind, wie zum Beispiel die FSK Freigabe. In Ergänzung zu den Ausführungen der Vorinstanz wird insbesondere in der ersten und in der zweiten Szene besonders grausame Gewalt dargestellt, indem dem weiblichen Opfer in den Kopf gebohrt und dem männlichen Opfer der Kopf mit einer Säge aufgeschnitten wird.