Die übrigen angeklagten Szenen seien für sich alleine genommen weit weniger brutal als die beiden ersten Szenen und könnten auch in einem normalen Krimi spielen. Indes sei insbesondere bei der Szene mit dem Motorradfahrer der Kontext brutal, indem eine helfende Person angefallen und getötet werde. Diese übrigen Szenen könnten per se nicht als gewaltverherrlichend bezeichnet werden, würden sich aber nahtlos in den Gesamtkontext des Filmes einfügen. Der Film enthalte verschiedene mehr oder weniger brutale Gewaltszenen und der Zuschauer, der sich solche Gewaltdarstellungen anschauen wolle, werde bei Laune gehalten, indem über den gesamten Film verteilt ebensolche Szenen erscheinen.