Ebenso wenig ist für die rechtliche Beurteilung relevant, ob ein Film im Videohandel frei erhältlich ist oder im Fernsehen, Kino oder an Filmfestivals gezeigt wurde. Gleiches gilt für Hinweise, wie sie teilweise auf den Film-Covern enthalten sind, so etwa «SPIO/JK geprüft: Strafrechtlich unbedenklich» (SPIO = Spitzenorganisation der Filmwirtschaft) oder «FSK ab 18» (FSK = Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft). Diese Prüfungshinweise wurden nicht von einem für die abschliessende strafrechtliche Beurteilung zuständigen Organ erlassen; zudem stammen sie aus dem Ausland.