Die Vorinstanz habe zu recht auf diese Lehrmeinung abgestellt. Fast in jedem Fall würden Menschen getötet. Der Massstab der Folter unterliege zudem keinem Wertewandel. Das Ausreissen von Fingernägeln zum Beispiel, werde nie nicht mehr als grausam bewertet werden. Bereits eine einzige Darstellung könne als eindringlich beurteilt werden. Es spiele auch keine Rolle, ob die Filme auf einer Liste seien, im Kino gezeigt würden oder im Internet auffindbar seien. Gerade das Internet sei ungeeignet, um Grenzen zu definieren. So sei auch die Aufführung an Festivals nicht massgebend.