Die Vorinstanz ist hinsichtlich der Filme „Absurd“, „Die Geisterstadt der Zombies“, „Ein Zombie hing am Glockenseil“, „Man-Eater“, „Dawn of the Dead“, „Zombies unter Kannibalen“, „Woodoo“, „Creepshow 3“, „Bedevilled Zeit der Vergeltung“, „Aquarius“, „Chinese Torture Chamber Story (1 und 2)“, „Lake of the Dead“; „Tenebre“, „Black Emanuelle und die letzten Kannibalen“, „Ilsa“, „Lebendig gefressen“, „Muttertag“, „Leben und Tod einer Pornobande“, „Grotesque“, „Star Vehicle“, „Gutterballs“ zur Ansicht gelangt, dass diese Filme gegen Art. 135 StGB verstossen und hat den Beschuldigten schuldig erklärt.