930 ff.). Die restlichen Filme würden nach wie vor Gegenstand der Anklage bilden und in diesem Zusammenhang hat die Staatsanwaltschaft ebenfalls am 24. Januar 2016 eine Ergänzung bzw. Abänderung der Anklageschrift gemeinsam mit dem Visionierungsbericht vom 10. November 2016 eingereicht (pag. 933 ff.).