Lediglich die Filme „Die Nacht der rollenden Köpfe“, „Halloween 2“ und „Antropophagus II“ weisen keine illegalen Inhalte auf. Mit Verfügung vom 24. Januar 2017 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren betreffend den Vorwurf der Gewaltdarstellungen teilweise ein. Als Begründung führte sie aus, dass die Visionierung der Filme ergeben habe, dass die Filme „Halloween 2“, „Die Nacht der rollenden Köpfe“, „Das Böse ist wieder da“ und „Antropophagus II“ keine Gewaltdarstellungen enthalten würden.