Schliesslich konnte am 08.06.2012 bei der Poststelle L.________ eine weitere an den Beschuldigten adressierte Postsendung von der Firma E.________ sichergestellt werden. Die darin enthaltenen sieben DVD-Packs wurden ebenfalls visioniert und vorwiegend als verbotene „Brutalofilme“ qualifiziert (vgl. Visionierungsbericht vom 17.04.2012 [Datum nicht korrekt, nachdem die Sicherstellung der DVDs erst am 08.06.2012 erfolgte], pag. 51 f., nachfolgend bezeichnet als Visionierungsbericht 3).